Die Pauschale wurde im Dezember 2022 ausgezahlt. Wer hat die Energiepreispauschale bekommen Die Energiepreispauschale hat erhalten, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat.Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielten, erhalten keine EPP.300 Euro EPP nicht erhalten: Das ist zu tun
Wenn Sie sich nicht sicher sind, prüfen Sie Ihre Lohnzettel ab September 2022, ob Sie die Pauschale erhalten haben. Grundsätzlich musste die EPP aber nicht unbedingt im September ausbezahlt werden. Auch eine spätere Auszahlung ist möglich.
Welche Rentner bekommen die 300 Euro : Im Dezember 2022 erhielten alle Rentner*innen eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Auch Versorgungsempfänger*innen des Bundes sowie Landwirt*innen wurden unterstützt. Die Pauschale wurde von der Rentenversicherung automatisch ausgezahlt.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um die Energiepauschale zu bekommen
Mögliche Gründe können sein:
- Du beziehst nur Renteneinkünfte (mehr dazu findest du im Abschnitt „Energiepauschale und Rente: So bekommst du auch als Rentner*in die 300 Euro“)
- Du hast kein Dienstverhältnis am 01.09.2022.
- Du bist nur kurzfristig beschäftigt.
Hat jeder die Energiepauschale bekommen : Um die teuren Energiepreise abzufedern, bekommen alle einkommensteuerpflichtig Erwerbstätigen einmalig 300 Euro vom Staat als Bonus.
Anspruch auf die Zahlung hat jede Person, die irgendwann im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat. Bestand Anfang September 2022 jedoch kein Dienstverhältnis, kann die Auszahlung nur im Rahmen einer Steuererklärung für das Jahr 2022 erfolgen (Details dazu siehe unten).
Auch Arbeitnehmer, die ihre EPP noch nicht über den Arbeitgeber erhalten haben, bekommen sie anhand ihrer Angaben mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. Im Steuerbescheid wird dann neben der Einkommensteuer auch die EPP festgesetzt.
Wie sehe ich ob ich die Energiepauschale bekommen habe
Bei einer monatlichen Lohnsteuer-Anmeldung ist die Energiepauschale in der Anmeldung für August 2022 abzusetzen, die bis zum 10. September 2022 fällig wird. Die ausgezahlte Energiepreispauschale muss in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit dem Großbuchstaben E angegeben werden.Grundsätzlich gilt: Die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner wurde automatisch ausgezahlt. Das Geld wurde entweder mit der Rentenzahlung im Dezember oder im Januar 2023 überwiesen. Nur sehr wenige Haushalte haben das Geld zu einem späteren Zeitpunkt erhalten.Aktuell (2022) höchstens 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.
Um die 300 Euro zu bekommen, muss ein Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gestellt werden. Zwar sei die Energiepauschale den meisten Rentnerinnen und Rentnern bis zum 15. Dezember oder zum zweiten Termin Anfang 2023 automatisch überwiesen worden, heißt es dort.
Wann zahlt Finanzamt Energiepauschale : Die Energiepreispauschale für Erwerbstätige in Höhe von 300 Euro wurde an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5 ausgezahlt. Das gilt sowohl für Vollzeitbeschäftigte als auch für Teilzeitkräfte.
Warum bekommen nicht alle die Energiepauschale : Manche Arbeitgeber nicht zur Auszahlung berechtigt
Da hier keine Lohnsteueranmeldung abgegeben wird, kann die Auszahlung der Pauschale nicht erfolgen. Gleiches gilt, wenn Sie in einem Privathaushalt als Minijobber beschäftigt sind. Auch hier werden Sie von der Familie (dem Arbeitgeber) keinen Energiezuschuss erhalten.
Was wenn ich die Energiepauschale nicht bekommen habe
Energiepreispauschale nicht bekommen: Mögliche Gründe
Sie sind geringfügig beschäftigt und haben vergessen, die Bestätigung bei Ihrem Arbeitgeber einzureichen. Ihr Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet ist, Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben. Sie haben nach dem 01.09.2022 ein Beschäftigungsverhältnis begonnen.
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022 (BGBl Teil I S. 749 ff.) hat der Bundesgesetzgeber Arbeitgeber grundsätzlich zur Auszahlung der einmaligen Energiepreispauschale im Kalenderjahr 2022 verpflichtet.Energiepreispauschale nicht bekommen: Mögliche Gründe
Sie sind geringfügig beschäftigt und haben vergessen, die Bestätigung bei Ihrem Arbeitgeber einzureichen. Ihr Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet ist, Lohnsteuer-Anmeldungen abzugeben. Sie haben nach dem 01.09.2022 ein Beschäftigungsverhältnis begonnen.
Welche Arbeitnehmer erhalten die Energiepauschale : Wer in Deutschland lebt und arbeitet, hatte in der Regel Anspruch auf die Energiepreispauschale. Für Ihre Arbeitnehmer bedeutete das: Wenn sie in einem Arbeitsverhältnis standen und sich in Steuerklasse I bis V befanden oder geringfügig beschäftigt war und pauschal besteuerten Arbeitslohn bezog, bekam die Pauschale.