Wer bekommt eine Gleichstellung?
Menschen mit einem Grad der Behinderung ( GdB ) von weniger als 50, aber mindestens 30, können von der Agentur für Arbeit mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Sie erhalten damit weitestgehend vergleichbare Ansprüche zu ihnen.Die Gleichstellung kann dabei helfen, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen und den Arbeitsplatz zu sichern, der möglicherweise aus Gründen der Behinderung gefährdet ist – zum Beispiel bei häufigen Fehlzeiten aufgrund der Auswirkungen von Beeinträchtigungen, geringerer Belastbarkeit oder eingeschränkter ( …Anders als schwerbehinderte Menschen haben Sie durch eine Gleichstellung keinen Anspruch auf Zusatzurlaub, kostenlose Beförderung im Personennahverkehr oder auf eine besondere Altersrente. Sie erhalten auch keinen Schwerbehindertenausweis.

Was bringt mir ein Gleichstellungsantrag : Durch die Gleichstellung bekommen Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 dieselben Rechte wie Menschen mit Schwerbehinderung. Sie haben zum Beispiel Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Außerdem können Sie nicht so leicht gekündigt werden.

Wann macht eine Gleichstellung Sinn

Bei einem Grad der Behinderung ( GdB ) von mindestens 30 und von unter 50 können Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Ziel der Gleichstellung ist es, Sie im Alltag und im Berufsleben zu entlasten und Sie zu unterstützen.

Wird Gleichstellung oft abgelehnt : Nur allzu oft werden Anträge auf eine Gleichstellung abgelehnt, nachdem der Arbeitgeber geschrieben hat, der Arbeitsplatz sei nicht gefährdet.

Chronische Krankheiten

Chronische Krankheit Grad der Behinderung
Gelenkschmerzen, mittelschwer (z.B. Rheumatoide Arthritis) 30-50
Herz- und Kreislaufkrankheiten (z.B. nach Herzinfarkt)
– Herzleistung, Einschränkung bei mittelschwerer Belastung 20-40
– Herzleistung, Einschränkung bei alltäglicher leichter Belastung 40-80


Auch mit einem höherer GdB als 50 ändert sich nichts am Renteneintritt oder der Höhe der jeweiligen Rente.

Welche Krankheiten muss man haben um 50% Behinderung zu bekommen

GdB 50: Welche Krankheiten und Diagnosen

  • Schlaf-Apnoe-Syndrom.
  • Verlust einer kompletten Hand.
  • Verlust des Penis.
  • Schwer einstellbarer Diabetes Mellitus Typ 1 (auch bekannt als Brittle Diabetes)
  • Vollständige Harninkontinenz.
  • Massive Entstellung des Gesichts.
  • Gänzlicher Verlust der Nase.

Folgende schwerwiegende Erkrankungen können als chronische Krankheit anerkannt werden:

  • Asthma.
  • HIV.
  • Migräne.
  • Diabetes mellitus.
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
  • Rheuma.
  • Multiple Sklerose.

Gem. § 125 des Sozialgesetzbuches IX haben Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung einen Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen pro Jahr. Diese fünf Tage an zusätzlichen Urlaub basieren auf eine Fünf-Tage-Woche.

Vorteile. Bei einem GdB 40 darf man ebenso die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen. Zusätzlich steht bei einem GdB von 40 ein Behindertenpauschbetrag in Höhe von 860 Euro pro Jahr zu. Dieser Betrag wird ebenfalls von der Einkommenssteuer abgezogen.

Wie komme ich von 30 auf 50 Schwerbehinderung : Wenden Sie sich an Ihr Versorgungsamt

Bei einem Grad der Behinderung unter 50, aber mit mindestens 30 können Sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Auch dafür können Sie einen Antrag stellen – allerdings nicht beim Versorgungsamt, sondern bei der Agentur für Arbeit.

Welcher Grad der Behinderung bei welcher Krankheit Tabelle : Chronische Krankheiten

Chronische Krankheit Grad der Behinderung
Epilepsie, fast tägliche oder sehr schwere Anfälle 90-100
Fatigue-Syndrom 30-50
Gelenkschmerzen, leichte (z.B. Arthrose) 10-20
Gelenkschmerzen, mittelschwer (z.B. Rheumatoide Arthritis) 30-50

Was für Vorteile hat man mit 30% Behinderung

Kann ich mit dem Grad der Behinderung von 30 früher in Rente

  • Erweiterter Kündigungsschutz.
  • Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes.
  • Lohnkostenzuschüsse.


Gem. § 125 des Sozialgesetzbuches IX haben Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung einen Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen pro Jahr. Diese fünf Tage an zusätzlichen Urlaub basieren auf eine Fünf-Tage-Woche.Menschen mit einer für das ganze Kalenderjahr anerkannten Schwerbehinderung erhalten einen Zusatzurlaub von 5 Tagen (bei einer 5-Tage-Arbeitswoche, § 208 Absatz 1 SGB IX). Die zusätzlichen Urlaubstage sind dem gesetzlichen oder tariflichen Urlaub hinzuzurechnen.

Haben gleichgestellte Anspruch Zusatzurlaub : Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub von einer Arbeitswoche. Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung unter 50 und gleichgestellte Beschäftigte haben keinen Anspruch auf diesen Zusatzurlaub.