Die Eigentümerversammlung ist das Gremium, in dem Wohnungseigentümer über alle Fragen entscheiden, die die Verwaltung des gemeinsamen Wohneigentums betreffen. Deshalb ist die Form der Eigentümerversammlung gesetzlich geregelt, und zwar im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).Recht auf Auskunft gegenüber der Hausverwaltung
Laut WEG hat der Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilie. Daher hat er das Recht Verwaltungsunterlagen einzusehen und Auskunft von der Hausverwaltung einzufordern.Der Hausverwalter ist berechtigt, bestimmte Beschlüsse über das Wohnungseigentum durchzuführen und er darf in diesem Zusammenhang auch für die Umsetzung der Hausordnung sorgen. Außerdem kann er jegliche Maßnahmen treffen, die für eine ordentliche Instandhaltung erforderlich sind.
Ist der Vermieter oder die Hausverwaltung zuständig : Alles was in der Wohnung passiert, ist Sache des Vermieters. Außer, dieser hat eine Sondereigentumsverwaltung beauftragt, dann kümmert sich eine Verwaltung im Namen des Vermieters. Alles was hinter der Wohnungstüre passiert, ist Sache der Hausverwaltung.
Was darf eine Hausverwaltung selbst entscheiden
Danach hat der Verwalter vor allem die Beschlüsse der Eigentümer umzusetzen, sich um die Einhaltung der Hausordnung durch die Bewohner der Wohnanlage zu kümmern, die Anlage instand zu halten und erforderlichenfalls instand zu setzen, regelmäßig einen Wirtschaftsplan und die jährliche Abrechnung zu erstellen und vor …
Was die Hausverwaltung nicht darf : Eine Hausverwaltung darf keine Hausordnung erlassen. Die Wohnungen der Eigentümer und Eigentümerinnen darf sie nur nach Voranmeldung oder in Notfällen betreten. Die Gelder der Eigentümergemeinschaft dürfen nur auf einem Treuhandkonto geführt werden und die Hausverwaltung darf keine Kredite aufnehmen.
In diesem Paragrafen wird geregelt, dass die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zwar den Eigentümern obliegt, diese jedoch frei in deren Entscheidung sind, wer diese Aufgabe übernimmt. Somit kann auch ein Wohnungseigentümer die Hausverwaltung einer WEG übernehmen.
Wann müssen alle Wohnungseigentümer der baulichen Veränderung zustimmen Steht fest, dass es sich um eine bauliche Veränderung handelt, müssen alle betroffenen Wohnungseigentümer zustimmen, sofern die Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums zu einer Beeinträchtigung führt.
Ist die Hausverwaltung für die Heizung zuständig
Während der Heizperiode ist der Vermieter oder die Hausverwaltung bei einer defekten Heizung verantwortlich. Sie müssen somit Sorge dafür tragen, dass die Heizungsanlage funktionstüchtig bleibt.Eine Hausverwaltung darf keine Hausordnung erlassen. Die Wohnungen der Eigentümer und Eigentümerinnen darf sie nur nach Voranmeldung oder in Notfällen betreten. Die Gelder der Eigentümergemeinschaft dürfen nur auf einem Treuhandkonto geführt werden und die Hausverwaltung darf keine Kredite aufnehmen.Die Abmahnung ist eine formfreie rechtsgeschäftsähnliche Erklärung, und kann auch durch den Verwalter oder einzelne Eigentümer ausgesprochen werden.
Denn der Verwalter hat eine besondere Vermögensfürsorgepflicht gegenüber den Wohnungseigentümergemeinschaften, aber auch gegenüber Mietern, deren Kautionen er verwaltet. Verletzt der Verwalter diese Pflicht, so macht er sich strafbar.
Welche Beschlüsse einer WEG müssen einstimmig sein : Einstimmiger Beschluss
Bei baulichen Veränderungen, die alle Wohnungsbesitzer betreffen oder erheblich beeinträchtigen, ist manchmal auch eine Einstimmigkeit erforderlich. In diesem Fall muss jeder im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer mit “Ja” stimmen.
Können Wohnungseigentümer ohne Einberufung einen Beschluss fassen : Nach § 23 Abs. 3 WEG kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Beschluss per Umlaufverfahren fassen, ohne eine Eigentümerversammlung einberufen zu müssen.
Für was ist eine Hausverwaltung alles zuständig
Zu den klassischen Aufgaben einer Hausverwaltung zählen die technischen Tätigkeiten wie die regelmäßige Überprüfung des Gebäudezustands, Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Kontrolle und Verwaltung von externen Dienstleistern wie Hausmeistern und Gärtnern.
In besonders schweren Fällen: Verwaltung verklagen
Betreffen die Ansprüche nur einzelne Wohnungseigentümer, so ist die Klage von diesen zu erheben. Auch die Abberufung des Verwalters kann gerichtlich durchgesetzt werden.In einigen Fällen kommt es dazu, dass die Untätigkeit der Verwaltung einen Schaden nach sich zieht. Dieser kann die gesamte Eigentümergemeinschaft oder einen einzelnen Eigentümer betreffen. In einer solchen Situation besteht nach § 280 BGB die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegen den Verwalter geltend zu machen.
Kann der Beschluss einer Eigentümergemeinschaft aufgehoben werden : 8. Kann der Beschluss einer Eigentümergemeinschaft aufgehoben werden In der Regel sind Abstimmungen, die mit einer beschlussfähigen Mehrheit getroffen wurden, bindend. Wenn ein Wohnungseigentümer mit einem Beschluss nicht einverstanden ist, muss er prüfen, ob sich die Entscheidung anfechten lässt.