Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen.Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen.Die Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung richtet sich also an den Arbeitgeber.
Wer ist fachkundig für Gefährdungsbeurteilung : Als fachkundige Personen, die den Arbeitgeber bei der Duchführung der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – GefStoffV unterstützen soll, wird explizit auch die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt (vgl. § 6 Abs. 11 GefStoffV).
Wo bekomme ich eine Gefährdungsbeurteilung her
der Arbeitgeber. Jedoch ist die Themenvielfalt des Arbeitsschutzes nur in den seltensten Fällen durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin alleine zu überblicken. Zur notwendigen Unterstützung sind in der Regel Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung : Gefährdungsbeurteilung Sieben Schritte
- Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen.
- Schritt 2: Gefährdungen ermitteln.
- Schritt 3: Gefährdungen beurteilen.
- Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen.
- Schritt 5: Schutzmaßnahmen umsetzen.
- Schritt 6: Wirksamkeit prüfen.
- Schritt 7: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben.
Nach § 6 Absatz 11 GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
15€ – 20€ pro Mitarbeiter*in, bei 1.000 Mitarbeiter*innen bei ca. 7,50€ – 10,00€ pro Mitarbeiter*in. Je nach Ergebnis der Befragung können weitere Kosten für Maßnahmenentwicklung und Umsetzung anfallen.
Wer erstellt Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe
"(1) Die Gefährdungsbeurteilung ist vom Arbeitgeber fachkundig zu erstellen. Ist der Arbeitgeber nicht selbst fachkundig, dann muss er sich fachkundig beraten lassen.Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Aufnahme der Tätigkeit, vor der Verwendung des Arbeitsmittels bzw. vor Inbetriebnahme der Arbeitsstätte erfolgen. Und bei Änderungen muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden, also u.a. wenn neue Arbeitsverfahren eingeführt oder Vorschriften geändert werden.