Antwort: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen.Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Personen, die gesondert damit beauftragt werden, durchgeführt werden. Eine Beauftragung sollte immer schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben und Kompetenzen übertragen werden.Wer erstellt eine Gefährdungsbeurteilung Der Arbeitgeber ist nach § 13 ArbSchG für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Diese Aufgabe kann er an seine Führungskräfte oder andere, zuverlässige und fachkundige Personen delegieren.
Wo bekomme ich eine Gefährdungsbeurteilung her : Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte oder -ärztinnen beraten die Verantwortlichen bei der Gefährdungsbeurteilung. Gibt es im Unternehmen betriebliche Interessenvertretungen Dann sind diese ebenfalls einzubeziehen; ebenso der Arbeitsschutzausschuss (ab 20 Angestellten).
Wann Gefährdungsbeurteilung Baustelle
Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der Arbeiten durchgeführt werden und ggf. fortgeschrieben werden, wenn während der Bauarbeiten vorher nicht absehbare Gefährdungen auftreten.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung Baustelle : Mit Hilfe von branchenspezifischen Checklisten können Sie die in Ihrem Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermitteln und bewerten sowie erforderliche Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ableiten.
Nach § 6 Absatz 11 GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
Als fachkundige Personen, die den Arbeitgeber bei der Duchführung der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – GefStoffV unterstützen soll, wird explizit auch die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt (vgl. § 6 Abs. 11 GefStoffV).
Wie viel kostet eine Gefährdungsbeurteilung
15€ – 20€ pro Mitarbeiter*in, bei 1.000 Mitarbeiter*innen bei ca. 7,50€ – 10,00€ pro Mitarbeiter*in. Je nach Ergebnis der Befragung können weitere Kosten für Maßnahmenentwicklung und Umsetzung anfallen.Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
- Vorbereiten.
- Ermitteln von Gefährdungen.
- Beurteilen der Gefährdungen.
- Festlegen von Maßnahmen.
- Umsetzen der Maßnahmen.
- Überprüfen der Wirksamkeit.
- Fortschreiben.
Liegt keine Gefährdungsbeurteilung vor, greift ein vorläufiges Beschäftigungsverbot für deine Mitarbeiterin. Außerdem musst du damit rechnen, eine Bußgeldstrafe bezahlen zu müssen.
Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
- Vorbereiten.
- Ermitteln von Gefährdungen.
- Beurteilen der Gefährdungen.
- Festlegen von Maßnahmen.
- Umsetzen der Maßnahmen.
- Überprüfen der Wirksamkeit.
- Fortschreiben.
Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht : Diese Pflicht ist im Arbeitsschutzgesetz verankert und besteht seit 1997. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung dient dazu, den Ist- mit dem Soll-Zustand zu vergleichen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen so überprüfen zu können.