Wer muss bei Autounfall Schaden melden?
Die Meldepflicht im Schadensfall liegt beim Verursacher. Als Geschädigter bist Du lediglich dazu verpflichtet, der gegnerischen Versicherung alle nötigen Informationen zu geben, damit diese den Schaden an Deinem Auto regulieren kann.Wer in einen Autounfall verwickelt ist, muss dies grundsätzlich seiner Kfz-Versicherung mitteilen. Als Unfallverursacher musst du deine Versicherung umgehend informieren. Bist du Geschädigter, musst du sowohl deine eigene Kfz-Versicherung als auch die des Unfallgegners über den Schaden unterrichten.Wenn der Unfallgegner den Schaden nicht meldet, verstößt er gegen vertragliche Obliegenheiten. Er riskiert, dass seine Versicherung weniger oder im schlimmsten Fall gar nicht für den entstandenen Unfallschaden aufkommt.

Was muss ich als Geschädigter nach Unfall tun : Als Geschädigter müssen Sie Ruhe bewahren, an der Unfallstelle bleiben und diese zuerst sichern. Nach der Sicherung der Unfallstelle sind Polizei und ggf. Rettungskräfte zu rufen, erst dann folgt die Versorgung von Verletzten. Die Beweissicherung am Unfallort startet erst am Ende.

Warum muss ich als Geschädigter den Unfall meiner Versicherung melden

Haben Sie einen Unfall verschuldet, müssen Sie diesen umgehend Ihrer Haftpflichtversicherung melden, damit diese den Schaden des Geschädigten regulieren kann. Sind Sie z.B. in ein parkendes Auto gerummst, müssen Sie außerdem die Polizei rufen, sonst droht Ihnen ein Verfahren wegen Fahrerflucht.

Was muss ich tun wenn jemand in mein Auto gefahren ist : Schaden entdeckt So gehen Sie vor:

  1. Polizei kontaktieren.
  2. Vor Ort nach Zeugen suchen.
  3. Wenn der Täter sich nicht nach 24 Stunden gemeldet hat, Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
  4. Ggf. Gutachten eines Sachverständigen erstellen lassen.
  5. Ggf. Vollkasko-Versicherung informieren.

Die Schadensmeldung an den Versicherer sollte so früh wie möglich erfolgen. Wichtige Angaben sind unter anderem der Name des Schadensverursachers und des Geschädigten, Versicherungsnummer, Zeitpunkt und -ort des Schadens und eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs.

Wenn Sie selbst geschädigt wurden, dann sind Sie dazu berechtigt, Forderungen an die gegnerische Haftpflichtversicherung zu stellen. Dazu sollten Sie der gegnerischen Versicherung den Unfall melden, wobei die Frist nicht länger als zwei Wochen dauern darf, nachdem Sie von dem Schadensereignis erfahren haben.

Was muss ich als Geschädigter der gegnerischen Versicherung melden

Unfall melden – welche Angaben sind notwendig

  1. Ort, Datum und Uhrzeit des Autounfalls.
  2. das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs.
  3. Name und Anschrift des Unfallgegners.
  4. Namen und Anschriften von etwaigen Zeugen.
  5. Versicherungsdaten inklusive Versicherungsnummer.

Unfall mit Blechschaden: Tipps

  1. Sichern Sie die Unfallstelle.
  2. Dokumentieren Sie Schäden: Fotografieren Sie sichtbare Beschädigungen so, dass der Unfallhergang rekonstruierbar ist.
  3. Erstellen Sie einen Unfallbericht.
  4. Notieren Sie die Kfz-Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.

Schaden entdeckt So gehen Sie vor:

  1. Polizei kontaktieren.
  2. Vor Ort nach Zeugen suchen.
  3. Wenn der Täter sich nicht nach 24 Stunden gemeldet hat, Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
  4. Ggf. Gutachten eines Sachverständigen erstellen lassen.
  5. Ggf. Vollkasko-Versicherung informieren.