REACH-Pflicht Registrierung
Die Registrierungspflicht gilt für jedes Unternehmen mit Sitz in der EU, das einen chemischen Stoff in einer Menge von einer Jahrestonne oder mehr herstellt oder in die EU importiert.Eine Registrierung gem. REACH-Verordnung ist von allen Herstellern und Importeuren eines chemischen Stoffes vorzunehmen, die diesen in Mengen ab einer Tonne pro Jahr produzieren oder in die EU einführen.Erfolgreiche Registrierung, Bewertung und Zulassung von Produkten, Zubereitungen und Chemikalien gemäß REACH Verordnung. Die sichere Handhabung von Chemikalien ist ein Muss für alle Produzenten, Importeure, Händler und Dienstleister der EU, deren Produkte chemische Substanzen beinhalten.
Welche Produkte fallen unter REACH : Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe, d. h. nicht nur für die in industriellen Prozessen verwendeten, sondern auch für die im täglichen Leben vorkommenden, zum Beispiel in Reinigungsmitteln, Farben/Lacken sowie in Produkten wie Kleidung, Möbel und Elektrogeräte.
Wen betrifft REACH überhaupt
REACH ist seit 1. Juni 2007 in Kraft. Hersteller, Importeure und Händler von Stoffen, Zubereitungen und Produkten sind hiervon direkt betroffen. Letztendlich werden alle Verwender und die Verbraucher von den Auswirkungen von REACH in der einen oder anderen Form betroffen sein.
Wann ist REACH Pflicht : Gemäß REACH Art. 33 (2) müssen Händler, Hersteller und Importeure dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber Auskunft geben – unabhängig von einem möglichen Kauf. Die Auskunftspflicht gilt, sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Massenprozent überschreitet.
Gemäß REACH Art. 33 (2) müssen Händler, Hersteller und Importeure dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber Auskunft geben – unabhängig von einem möglichen Kauf. Die Auskunftspflicht gilt, sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Massenprozent überschreitet.
REACH stellt sicher, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Das bedeutet, dass für die hergestellten und in Verkehr gebrachten Chemikalien eine sichere Verwendung gewährleistet werden muss.
Welche Stoffe sind von REACH ausgenommen
Komplett ausgenommen von REACH sind:
- Abfall.
- Nicht isolierte Zwischenprodukte.
- Radioaktive Stoffe.
- Stoffe im Transit.
Vollständige Ausnahme von der REACH -Verordnung
Gemäß Artikel 2 gilt die REACH -Verordnung nicht für: Radioaktive Stoffe. Stoffe im Transit. Nicht isolierte Zwischenprodukte.REACH schreibt die Registrierung aller chemischen Stoffe vor, die in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder in die EU eingeführt werden.