Wer muss sich um die Wartung der Therme kümmern?
Wohnen Sie zur Miete, ist die Beauftragung fähiger Handwerker Sache der Gebäudebesitzer. Als Mieter stehen Sie also nicht in der Pflicht, sich um die Wartung Ihrer Gastherme selbst zu kümmern.Es ist die gesetzliche Aufgabe des Vermieters, die Kosten für die laufende Instandhaltung einer Mietwohnung zu übernehmen. Deshalb ist es in einer Mietwohnung die Pflicht des Vermieters für die Wartung und Instandsetzung einer Gastherme aufzukommen.Der wesentliche Unterschied: Für die Wartung muss meistens der Wohnungsmieter in die Tasche greifen, für Reparaturen und Instandsetzung der Vermieter. Zumindest wenn die Reparaturen sich im Jahr auf mehr als 400 Euro summieren und wenn der Mieter den Schaden nicht selbst verursacht hat.

Wer muss die Wartung der Gastherme bezahlen : Je nach Gastherme liegt der Preis einer Wartung zwischen 150 € und 300 €, zum Beispiel für ein durchschnittliches Einfamilienhaus. In einer Mietwohnung ist es die Pflicht des Vermieters, für die regelmäßige Instandhaltung der Gastherme zu sorgen. In der Regel zahlt er auch die Rechnung der Wartung.

Sind Mieter verpflichtet die Therme regelmäßig warten zu lassen

Die Kosten für die Wartung der Gasanlage übernimmt der:die Betreiber:in bzw. Mieter:in. Wenn Sie also in einer Mietwohnung leben, sind Sie als Mieter:in verpflichtet Ihre Gasgeräte regelmäßig und fachgerecht überprüfen zu lassen und die Kosten dafür zu tragen.

Ist heizungswartung Mietersache : Die Wartungskosten der Heizanlage werden allen Mieter*innen als Teil der Heiznebenkosten in Rechnung gestellt. Abgerechnet werden dürfen lediglich die Wartungskosten für die Heizanlage – anfallende Reparaturen muss der/die Hauseigentümer*in selbst tragen.

Sie müssen Ihre Gastherme jedes Jahr von einem Fachmann warten lassen, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Hierfür benötigen Sie einen Wartungsvertrag für Ihren Heizkessel. Obwohl diese jährliche Wartung nicht extrem teuer ist, hat sie dennoch ihren Preis, den Sie bei Ihren Energiekosten berücksichtigen müssen.

Die Wartungskosten der Heizanlage werden allen Mieter*innen als Teil der Heiznebenkosten in Rechnung gestellt. Abgerechnet werden dürfen lediglich die Wartungskosten für die Heizanlage – anfallende Reparaturen muss der/die Hauseigentümer*in selbst tragen.

Ist man zu einer Wartung der Gastherme gesetzlich vorgeschrieben

Auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift gibt, wie häufig eine Wartung bei der Gasheizung vorgenommen werden muss, sollten diese Anlagen ein Mal jährlich vom Fachbetrieb gewartet werden. Denn auch wenn das Warten der Gasheizung mit Kosten verbunden ist, amortisieren sich diese in der Regel immer.Gasthermen mit Heizwerttechnik müssen dabei laut Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) jedes Jahr, mit Brennwerttechnik alle zwei Jahre, und selbstkalibrierende Gasheizungen alle drei Jahre durch den Schornsteinfeger überprüft werden.Auch der Gesetzgeber schreibt laut § 9 der Heizungsanlagen-Verordnung eine regelmäßige Wartung von Gasthermen vor, um ihre Effizienz zu garantieren. Eine nicht korrekt funktionierende Gastherme kann sich negativ auf die Heizkostenabrechnung auswirken.

Die Wartungskosten der Geräte kann der Vermieter jedoch – falls im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart – im Rahmen der Betriebskosten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung umlegen. Eine Vermischung von Anschaffungs- und Wartungskosten ist unzulässig.

Wie oft muss man eine Gastherme warten lassen : Gasthermen mit Heizwerttechnik müssen dabei laut Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) jedes Jahr, mit Brennwerttechnik alle zwei Jahre, und selbstkalibrierende Gasheizungen alle drei Jahre durch den Schornsteinfeger überprüft werden.

Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden : Nicht umlagefähige Nebenkosten im Überblick

  • Instandhaltungskosten.
  • Reparaturkosten.
  • Verwaltungskosten.
  • Wach- und Schließgesellschaft.
  • Bank- und Kontoführungsgebühren, Zinsen, Porto, Telefon.
  • Andere Versicherungen.
  • Neuanlage eines Gartens und Neuanschaffung von Gartengeräten.
  • Anschaffung und Einbau von Rauchmeldern.

Welche Kosten dürfen vom Vermieter nicht in Rechnung gestellt werden

Dein Vermieter darf bestimmte Kosten nicht in Rechnung stellen, selbst dann nicht, wenn sie im Mietvertrag aufgelistet sind:

  • Kosten der Hausverwaltung oder Verwaltungskostenpauschale (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV)
  • Reparaturkosten an Haus oder Wohnung (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV)
  • Bankgebühren.


In der Regel gehören Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Beleuchtung, Schornstein- und Straßenreinigung sowie Müllabfuhr dazu. Wenn Ihr Mietshaus außerdem über Fahrstuhl, Garten, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabel oder eine Waschraum verfügt, werden auch diese Kosten auf die Mieter umgelegt.Angemessen sind pro Jahr maximal 100 bis 200 Euro oder ein Prozentsatz von höchstens 8 Prozent der Jahresmiete. Pro Kleinreparatur ist ein Betrag zwischen 75 und 100 Euro im angemessenen Rahmen.

Welche Kosten können vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden : Folgende Kosten können beispielsweise auf die Mieter umgelegt werden:

  • Grundsteuer.
  • Aufzugskosten.
  • Wasserkosten.
  • Abwassergebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
  • Müllabfuhr und Entsorgung von Sperrmüll.
  • Straßenreinigung inklusive Schneeräumung.
  • Gebäudereinigung.
  • Gartenpflege und Pflege von Allgemeinflächen.