Minijob (bis 538 Euro): Wenn du nicht mehr als 538 Euro pro Monat in deinem Job als Werkstudent verdienst, zahlt dein Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 15 % deines Bruttolohns. Du trägst lediglich die Differenz – also 3,6 %.Wer zahlt die Krankenkasse-Beiträge während des Studiums Studierende unter 25 Jahren haben Glück: Sie sind über ihre Eltern familienversichert und zahlen nichts. Ab 25 Jahren tragen Studierende die Kosten selbst. Ab 23 Jahren beträgt dieser 32,48 Euro monatlich.Wer höchstens 538 Euro im Monat verdient, kann sich kostenlos bei den Eltern über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wer regelmäßig mehr als 538 Euro im Studentenjob verdient, kann als Werkstudentin oder Werkstudent angestellt werden.
Was muss ich als Werkstudent zahlen : Als Werkstudent bist du von allen Sozialversicherungsabgaben außer der Rentenversicherung befreit. Du bist außerdem lohnsteuerpflichtig und zahlst gegebenenfalls Kirchensteuer. Dank des Grundfreibetrags kannst du allerdings bis zu 10.908 € pro Jahr einkommensteuerfrei verdienen.
Wann zahlt der Arbeitgeber die Krankenversicherung Werkstudent
In der geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt bis regelmäßig 538 Euro im Monat sind Beiträge zu zahlen. Diese belaufen sich für den Arbeitgeber in der Krankenversicherung auf 13 Prozent und in der Rentenversicherung auf 15 Prozent.
Was spart der Arbeitgeber bei Werkstudenten : Bei 538€-Jobs haben Arbeitgeber als pauschale Sozialabgaben Kosten von bis zu 30%. Diese Abgaben können bei Beschäftigung von Studierenden auf nur 9,30 % sinken, weil Studierende als Werkstudenten in der Regel nur in der Rentenversicherung beitragspflichtig sind.
Übersteigt das regelmäßige Gesamteinkommen im Jahr 2024 538 Euro im Monat, müssen sich Studierende selbst krankenversichern und Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Seit Oktober 2022 wurde auch im Zuge der Erhöhung des Mindestlohnes die Einkommensgrenze auf 538 Euro im Monat angehoben, das gilt auch für Minijobs.
Werkstudenten sind – außer in der Rentenversicherung – versicherungs- und beitragsfrei. Für eine Beschäftigung als Werkstudent oder Werkstudentin ist wesentlich, dass das Studium im Vordergrund steht. Eine Bewertung der Verhältnisse richtet sich nach Umfang und Lage der Arbeitszeit.
Wann muss ich mich als Werkstudent selbst krankenversichern
In Deutschland muss jeder Einwohner krankenversichert sein. Ob du dich als Werkstudent bzw. Werkstudentin selbst krankenversichern musst, hängt davon ab, ob du noch Anspruch auf die Familienversicherung hast. Dazu musst du unter 25 Jahre alt sein und darfst nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen.Der Versicherungsschutz der Studierenden ist entweder über ihre studentische Krankenversicherung oder eine Familienversicherung gewährleistet. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist nur möglich, wenn das Gesamteinkommen 505 Euro (bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung 538 Euro) monatlich nicht übersteigt.Wer aber durch eine Beschäftigung oder ein bezahltes Praktikum mehr als 538 Euro (2023: 520 Euro) monatlich verdient und über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, muss sich selbst versichern.
Wenn du in einem Jahr mehr verdienst, wirst du als Werkstudent lohnsteuerpflichtig. Von deinem Jahresverdienst werden aber auch noch der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro sowie ein Sonderpauschbetrag von 36 Euro abgezogen.
Wird Krankenkasse direkt vom Lohn abgezogen Werkstudent : Werkstudenten sind in der Beschäftigung versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sofern die Voraussetzungen für die Werkstudentenregelung erfüllt sind. Nur für die Rentenversicherung und die studentische Kranken- und Pflegeversicherung fallen Beiträge an.
Wann Krankenversicherung selber zahlen Student : Einkommensgrenzen für die studentische Krankenversicherung
Studierende, die familienversichert sind und regelmäßig monatliche Einkünfte von mehr als 505 Euro erzielen, müssen sich in der studentischen Krankenversicherung selbst versichern.
Wie versichert man sich als Werkstudent
Werkstudenten sind in der Beschäftigung versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sofern die Voraussetzungen für die Werkstudentenregelung erfüllt sind. Nur für die Rentenversicherung und die studentische Kranken- und Pflegeversicherung fallen Beiträge an.
Wenn du in einem Jahr mehr verdienst, wirst du als Werkstudent lohnsteuerpflichtig. Von deinem Jahresverdienst werden aber auch noch der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro sowie ein Sonderpauschbetrag von 36 Euro abgezogen.Der studentische Beitrag zur Krankenversicherung liegt zwischen rund 90 und 100 Euro. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt für kinderlose Student:innen ab 23 Jahren rund 32 Euro. Alle anderen Student:innen entrichten rund 28 Euro.
Wird die Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezahlt Werkstudent : Was besagt die Werkstudenten-Regel Die Regel besagt: Ist ein Student als Werkstudent beschäftigt, führen Sie als Arbeitgeber für diese Beschäftigung keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab – egal, wie hoch das Entgelt ist.