Der Austausch betrifft regelmäßig das Fenster als solches, welches zum Gemeinschaftseigentum zählt. Daher wird die Kostentragung auch grundsätzlich von der WEG gemeinschaftlich übernommen: Alle Eigentümer zahlen.Wie bereits oben dargelegt, zählen Außenfenster nach §5 Abs. 2 WEG zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Sind die Fenster fälschlicherweise in der Gemeinschaftsordnung dem Sondereigentum zugeordnet, so kann dies in eine Kostentragungsregel zu Lasten des Sondereigentümers umgedeutet werden (LG Dortmund, Urteil v.Gemeinschaftsordnung regelt, dass jeder Wohnungseigentümer sein Sondereigentum auf seine Kosten instand zu halten und instand zu setzen hat. Diese sind danach grundsätzlich verpflichtet, für die Kosten der im Bereich ihres Sondereigentums vorhandenen Fenster aufzukommen.
Wer ist für Fenster zuständig : Es stehen gemäß § 5 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz Fenster nebst Rahmen zwingend im Gemeinschaftseigentum. Das hat zur Folge, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für ihren Austausch zuständig ist und nach § 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz die damit verbundenen Kosten tragen muss.
Wer zahlt defekte Fenster bei einer Eigentumswohnung
Muss ein Fenster gestrichen, repariert oder gar ausgetauscht werden, müssen also grundsätzlich alle Eigentümer gemeinsam gemäß ihrer Miteigentumsanteile dafür zahlen.
Sind Fenster in einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum : Da Fenster zwingendes Gemeinschaftseigentum darstellen, sind die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen als Kosten des Gemeinschaftseigentums von sämtlichen Wohnungseigentümern nach dem für Erhaltungsmaßnahmen geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu tragen.
Die Rechnung übernimmt im Falle von Verschleiß oder äußeren Einwirkungen der Vermieter. Sollten Teile des Fensters durch das eigene Handeln des Mieters kaputt gegangen sein, so zahlt der Mieter die Schäden. Denn in diesem Fall ist das Fenster aufgrund privater Selbstverschuldung kaputt.
Beispiel Fenster: Werden defekte, zugige Fenster gegen neue ausgetauscht, kann man grundsätzlich von einer Instandhaltung ausgehen – allerdings nur, wenn baugleiche Fenster eingebaut werden.
Wer zahlt Fensterreparatur in Eigentumswohnung
Muss ein Fenster gestrichen, repariert oder ausgetauscht werden müssen also grundsätzlich alle Eigentümer gemeinsam gemäß ihrer Miteigentumsanteile dafür zahlen.Nur die inneren Fensterbänke gehören zum Sondereigentum. Über sie können Wohnungseigentümer allein bestimmen. Muss ein Fenster gestrichen, repariert oder gar ausgetauscht werden – bei sogenannten Erhaltungsmaßnahmen – müssen also grundsätzlich alle Eigentümer gemeinsam gemäß ihrer Miteigentumsanteile dafür zahlen.Für Scheiben innerhalb des Wohnraumes ist eine Glasversicherung zuständig. Wann zahlt Versicherung bei Glasbruch Die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung zahlen kaputte Scheiben grundsätzlich nur dann, wenn sie infolge von Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel oder Einbruchdiebstahl kaputt gingen.
Generell gilt: Die Kosten sind von allen Miteigentümern gemeinschaftlich zu tragen. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Kosten durch Beschluss der WEG auf einzelne Wohnungseigentümer zu beschränken.
Wer muss undichte Fenster reparieren : Generell gilt: Undichte Fenster sind vom Vermieter auszubessern, wenn ein nachweislich baulicher Mangel an den Fenstern besteht und die entstandene Zugluft nicht mehr im Toleranzbereich liegt.
Sind Dachfenster Sonder oder Gemeinschaftseigentum : FAZIT: Das Dach in der WEG
Da das Dach eines jeden Gebäudes für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich ist, ist es zwingend dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen. Eine Umwandlung in Sondereigentum ist nicht möglich. Dabei bezieht sich das Gemeinschaftseigentum zugleich auch auf die Dachfenster und den Dachbelag.
Sind undichte Fenster Gemeinschaftseigentum
"Das Bauteil Fenster ist Gemeinschaftseigentum." Ist es also kaputt, muss normalerweise die Gemeinschaft dafür aufkommen.