Ein Beispiel: Sie bekommen 1.000 Euro Rente im Monat, also 12.000 Euro im Jahr. Jetzt kommt der Rentenfreibetrag ins Spiel. Wenn Sie 2012 in Rente gegangen sind, bleiben 36 Prozent Ihrer Rente steuerfrei, also 4.320 Euro. Zu versteuern wären nur 7.680 Euro – und die fallen unter den Grundfreibetrag.Dieser steuerliche Freibetrag wird im Jahr nach Ihrem Rentenbeginn festgelegt. Der Rentenfreibetrag gilt lebenslang. Die Rentenanpassung finden Sie auf der Rentenanpassungsmitteilung oder Sie fragen bei Ihrem Versorgungsträger oder Ihrer Versicherung nach.Zum Beispiel sind Renten, die den jährlichen Grundfreibetrag abzüglich des Rentenfreibetrags nicht überschreiten, normalerweise steuerfrei und brauchen nicht in der Steuererklärung angegeben zu werden. Der aktuelle Grundfreibetrag beträgt 11.604 € für Einzelpersonen und 23.208 € für gemeinsam Veranlagte (Stand: 2024).
Wie wird der Grundfreibetrag bei der Rente berechnet : Grundfreibetrag bei der Rente: So viel ist steuerfrei
In diesem Jahr wurde der Grundfreibetrag noch einmal von 10.347 Euro auf 10.908 Euro erhöht – ein Plus von 561 Euro. Somit müssen Ruheständler mit einer zu versteuernden Jahresrente von 10.908 Euro noch keine Steuern bezahlen.
Wie hoch ist der Grund Steuerfreibetrag für Rentner
Der Grundfreibetrag beträgt 10.347 Euro für den Veranlagungszeitraum 2022, für Verheiratete 20.694 Euro. Für den Veranlagungszeitraum 2023 gilt ein Grundfreibetrag von 10.908 Euro. Für Verheiratete gibt es den doppelten Betrag.
Ist der Steuerfreibetrag automatisch berücksichtigt : Der Grundfreibetrag wird nach dem Sozialhilferecht ermittelt und soll das Existenzminimum für jeden Steuerzahler sichern. Er ist bereits in die Steuertabellen eingearbeitet und wird automatisch berücksichtigt, so macht es auch der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer.
Anders als bei Berufstätigen werden die Steuern bezüglich der Rente allerdings nicht automatisch einbehalten.
Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Rentnerinnen und Rentner, die nach Abzug des Rentenfreibetrags mit ihren Renteneinkünften unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen, müssen keine Steuern zahlen.
Wird der Grundfreibetrag bei der Rentenbesteuerung abgezogen
Ja, egal ob Sie eine gesetzliche Altersrente oder andere gesetzliche Renten beziehen – auf zusätzliche Einkünfte sind Steuern fällig, sobald Sie mit Ihrem Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen.Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag. Wie im Erwerbsleben profitieren auch Rentnerinnen und Rentner vom Grundfreibetrag. Der auch Existenzminimum genannte Wert beträgt im Steuerjahr 2023 für Alleinstehende 10.908 Euro (11.604 Euro im Jahr 2024) und wird jährlich angepasst.Voraussetzung für das Eintragen des Freibetrags ist, dass Ihre Ausgaben höher sind als 600 Euro pro Jahr. Das können sein: Hohe Werbungskosten – beispielsweise Fahrtkosten oder Kosten für eine doppelte Haushaltsführung. Hohe Sonderausgaben – zum Beispiel Ausbildungskosten, Kosten für die Kinderbetreuung oder Spenden.
Was ist der Rentenfreibetrag Der Rentenfreibetrag beschreibt den Anteil der Brutto-Rente, der steuerfrei ist. Der Prozentsatz sinkt jedes Jahr, sodass ein immer kleinerer Anteil der Brutto-Rente grundsätzlich steuerfrei bleibt.
Werden rentenfreibetrag und Grundfreibetrag addiert : Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag werden nun addiert und von der Gesamtrente abgezogen – und wenn dann etwas übrig bleibt, muss dieser Betrag versteuert werden. Für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden, gilt der doppelte Grundfreibetrag.
Werden Grundfreibetrag und rentenfreibetrag addiert : Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag werden nun addiert und von der Gesamtrente abgezogen – und wenn dann etwas übrig bleibt, muss dieser Betrag versteuert werden. Für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden, gilt der doppelte Grundfreibetrag.
Wie funktioniert das mit dem Freibetrag
Wird ein Freibetrag gewährt, kommt es zur Freistellung eines Geldbetrags von der Besteuerung. Nur der den Freibetrag übersteigende Betrag unterliegt der Besteuerung. Vom Freibetrag ist die Freigrenze abzugrenzen. Denn bei Überschreitung der Freigrenze kommt es zur Besteuerung des gesamten Betrages.