Angaben im Bautagebuch
- Datum.
- Bezeichnung des Bauobjekts (zum Beispiel: Einfamilienhaus Familie Mustermann),
- Wetter (Temperatur, Bewölkung, Niederschlag),
- Bautenstand,
- Anwesende Planer (Ingenieure), Bauleiter, andere Beteiligte (Bauherr, Bauprüfer etc.),
- Anwesende Gewerke (Tischler, Maurer, Sanitär…) und deren Tagewerke,
Datum. Angaben zum Wetter wie Niederschlag, Bewölkungsdichte sowie Höchst- und Niedrigtemperaturen. Informationen zu den Personen, die sich auf der Baustelle befinden: Gewerke, Tagewerke, Handwerker, Ingenieure, Bauleiter etc., optional auch deren Stundenzahlen.Wesentliche Angaben des Baufortschritts (Beginn und Ende umfangreicherer Bauleistungen wie beispielsweise Betonierarbeiten) Umfang und Anlieferungsdatum von Hauptbaustoffen. Umfang, Ort und Art (Bauteil, Station) der ausgeführten Arbeiten.
Wer muss das Bautagebuch unterschreiben : Das Bautagebuch muss täglich geführt und von allen Beteiligten, also dem Bauherren und den beteiligten Gewerkefirmen, unterschrieben werden.
Was passiert wenn man kein Bautagebuch hat
Das Führen eines Bautagebuchs ist eine Hauptleistungspflicht des Architekten/Ingenieurs, d. h., ein pflichtwidrig nicht geführtes Bautagebuch führt zu einer Honorarminderung (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2004, VII ZR 259/02).
Ist man verpflichtet ein Bautagebuch zu führen : Ein Bautagebuch müssen Sie führen, sind Sie als Architekt, Ingenieur oder Bauleiter nach der HOAI, der RBBau oder aufgrund eigener Vertragsvereinbarungen zu einer entsprechenden Dokumentation verpflichtet.
Im Bautagesbericht sollten unbedingt enthalten sein: Angaben zur Witterung, Angaben zu den ausführenden Firmen inkl.: Anzahl und Qualifikation der Arbeitskräfte (z.B. Facharbeiter, Helfer etc.), geleisteten Stunden (Arbeitsbeginn – Arbeitsende), Einsatzort, Baufortschritt.
Häufig gestellte Fragen: Wer schreibt Bautagesberichte Qualifizierte Mitarbeiter des Bauunternehmers verfassen die Bautagesberichte. Sie sind zeitnahe – grundsätzlich täglich – zu führen und nach der ÖNORM B 2110 innerhalb von 14 Tagen nach dem dokumentierten Tag dem AG zu übermitteln.
Sind Bautagebücher Pflicht
Das offizielle Bautagebuch
Hat sich ein Architekt vertraglich zur Überwachung des Vorhabens verpflichtet, so muss er im Zuge dessen ein Bautagebuch führen. Auch ein Bauleiter kann diese Aufgabe übernehmen. In beiden Fällen greifen die HOAI-Grundleistungen der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung).Im Prinzip versteht man unter einem Bautagebuch tatsächlich eine Dokumentation des Entstehungsprozesses eines Bauwerkes. In der Regel ist es jedoch nicht der private Bauherr, der dieses führt, sondern der Bauleiter oder Architekt.