Die Entlastung durch die Strompreisbremse geschieht automatisch durch den Stromversorger. Ab dem 1. März 2023 erhalten Stromverbraucher monatlich eine Gutschrift von ihrem Stromversorger, die den gedeckelten Strompreis widerspiegelt. Dafür muss kein Antrag gestellt werden.D.h. für die 2.400 kWh erhalten Sie die Differenz zwischen Arbeitspreis und gedeckeltem Preis (50 ct/kWh – 40ct/kWh = 10 ct/kWh ) als Entlastung. Im Jahr sind das 240 € (2.400 kWh x 10 ct/kWh ), pro Monat 20 €. Beispiel 1: Sie verbrauchen exakt die Menge, die in der Jahresverbrauchsprognose enthalten war (3.000 kWh ).Die Strompreisbremse einfach erklärt
Liegt der vertraglich vereinbarte Stromverbrauchspreis über dem Referenzpreis, greift die Strompreisbremse und der Staat übernimmt die Differenz. Das heißt: Die Strompreisbremse entlastet Kunden, deren Stromverbrauchspreis über 40 ct/kWh brutto liegt.
Wie berechnet man den entlastungsbetrag Strompreisbremse : Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs (12.000 kWh ) werden Sie entlastet, indem der Preis für diese Mengen auf 12 ct/kWh gebremst wird. D.h. für die 12.000 kWh erhalten Sie die Differenz zwischen Arbeitspreis und gedeckeltem Preis (20 ct/kWh – 12ct/kWh = 8 ct/kWh ) als Entlastung.
Wird die Strompreisbremse automatisch abgezogen
Für alle, die schon mehr als 40 ct/kWh zahlen gilt: Die Strompreisbremse senkt direkt die monatliche Stromrechnung. Im Normalfall berechnet sich der Abschlag auf Basis des bisherigen Stromverbrauchs, jeden Monat bezahlt man für ein Zwölftel des Jahresverbrauchs.
Wann wird die Strompreisbremse ausgezahlt : Die Strompreisbremse galten für alle Stromkundinnen und Stromkunden seit Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar wurden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt. Die Gas- und Wärmepreisbremse startete im März 2023 und umfasste ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar.
Preisbremse startete rückwirkend
Die Differenz zum tatsächlich mit dem Versorger vereinbarten Preis übernimmt der Staat in diesem Jahr über eine Strompreisbremse. Die Entlastung wird automatisch von den Versorgern mit dem monatlichen Abschlag verrechnet.
Mit der Strompreisbremse bekommst Du 80 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs für einen Arbeitspreis von 40 Cent pro Kilowattstunde, inklusive Steuern und Abgaben. Hast Du mehr als dieses Grundkontingent verbraucht, zahlst Du dafür den vertraglich vereinbarten Strompreis.
Wie macht sich die Strompreisbremse bemerkbar
Bei der Strompreisbremse verhält es sich ähnlich wie bei der von der Bundesregierung angekündigten Gaspreisbremse. Die Kosten für Energie sollen auf einen Höchstbetrag gedeckelt werden. Konkret bedeutet das, dass private Verbraucher und Verbraucherinnen pro Kilowattstunde (kWh) maximal 40 Cent bezahlen.Wie funktioniert die Strompreisbremse Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs (Entlastungskontingent) zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh.Haben Sie am Ende der Rechnungsperiode weniger Strom verbraucht, als man vorher angenommen hat, bekommen Sie das zu viel gezahlte Geld zurück. Auch wenn der Anbieter seine Preise innerhalb eines Jahres gesenkt hat, aber die Abschläge gleich blieben, kann es sein, dass Sie Geld zurückbekommen.
Die Strompreisbremse entlastet Kunden, deren Strompreis über 40 ct/kWh brutto liegt. Der konkrete Entlastungsbetrag ist für jeden Kunden individuell.
Wann bekomme ich das Geld von der Strompreisbremse : Die Strompreisbremse galten für alle Stromkundinnen und Stromkunden seit Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar wurden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt. Die Gas- und Wärmepreisbremse startete im März 2023 und umfasste ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar.
Wann kommt die Einmalzahlung für Strom : Eine Auszahlung erfolgt seit Mitte Januar. Hier gibt es unterschiedliche Zeitpläne je nach Bundesland. Energiepreispauschale : Im September 2022 haben einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Sie wurde zusammen mit dem Lohn ausgezahlt.