Je höher der Streitwert, desto höher auch die Anwaltsgebühren. Ein Richtwert sind 150 Euro bei einem Streitwert von 2000 Euro oder 558 Euro bei einem Streitwert von 10.000 Euro. Die konkreten Kosten für jede Aufgabe, die ein Anwalt zu erledigen hat, ergeben sich dann als X-Faches der Anwaltsgebühren.Zum Vergleich: Gebührentabelle vor 2021 für Streitwerte bis 500.000 Euro
Gegenstandswert bis … Euro | Gebühr |
---|---|
19.000 | 319,00 |
22.000 | 345,00 |
25.000 | 371,00 |
30.000 | 406,00 |
So wird bei einer reinen Beratung üblicherweise eine sog. 0,55 Beratungsgebühr berechnet, also der 55ste Teil einer vollen 1,0 Gebühr. Wendet sich der Anwalt an die Gegenseite, so wird regelmäßig eine 1,3 Geschäftsgebühr ausgelöst, also eine volle Gebühr plus 30%.
Wie berechnet sich der Streitwert vor Gericht : Beispiel: Beträgt der Streitwert 500 Euro, so beläuft sich eine Gebühr laut Gebührentabelle (Anlage 2 zum GKG) auf einen Wert von 35 Euro. Für ein Verfahren vor dem Amtsgericht fällt sodann im Allgemeinen eine dreifache Gebühr an, sodass der Wert von 35 Euro mit 3 zu multiplizieren ist.
Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einem Streitwert von 15000 €
Bei einem Streitwert von 15.000. – EUR beträgt eine Gerichtsgebühr 293. – EUR. Bei einem Streitwert von 30.000,- EUR beträgt eine Gerichtsgebühr 406,- EUR.
Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 100000 € : Erste Instanz: Verfahrensgebühr
Eine 1,0-Gebühr bei einem Streitwert von 100.000 Euro beträgt 1.655 Euro (§13 RVG). Die Verfahrensgebühr beträgt in der 1. Instanz grundsätzlich 1,3 Gebührensätze.
Zum Vergleich: Gebührentabelle vor 2021 für Gegenstandswerte bis 500.000 Euro
Gegenstandswert bis … Euro | Gebühr |
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200.000 | 2.013,00 |
230.000 | 2.133,00 |
260.000 | 2.253,00 |
290.000 | 2.373,00 |
Berechnung der zu zahlenden Gebühr:
Bei einem Streitwert von 500 Euro wird z. B. eine Grundgebühr von 38 Euro angesetzt, bei einem Streitwert von 501 bis 1000 Euro eine Grundgebühr von 58 Euro und bei einem Streitwert von 1001 Euro bis 1500 Euro eine Grundgebühr von 78 Euro.
Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einem Streitwert von 100000 Euro
Eine 1,0-Gebühr bei einem Streitwert von 100.000 Euro beträgt 1.655 Euro (§13 RVG). Die Verfahrensgebühr beträgt in der 1. Instanz grundsätzlich 1,3 Gebührensätze.Bei einem Streitwert von 500 Euro wird z. B. eine Grundgebühr von 38 Euro angesetzt, bei einem Streitwert von 501 bis 1000 Euro eine Grundgebühr von 58 Euro und bei einem Streitwert von 1001 Euro bis 1500 Euro eine Grundgebühr von 78 Euro.