Die Dauer der Wohlverhaltensphase beträgt drei Jahre, wenn Sie das Verfahren ab dem 1. Oktober 2020 angemeldet haben. Sie verlängert sich jedoch auf fünf Jahre, wenn Ihnen in der Vergangenheit bereits schon einmal eine Restschuldbefreiung erteilt und dieses erste Verfahren ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurde.Nach Abschluss der Wohlverhaltensphase folgt die Restschuldbefreiung. Das heißt: Sie als Schuldnerin oder Schuldner werden von allen noch ausstehenden Forderungen befreit.Während der Privatinsolvenz ist Einkommen von weniger als 1.410 € netto im Monat nicht pfändbar. Sie dürfen den Pfändungsfreibetrag von monatlich 1.409,99 € behalten – der Treuhänder darf dieses Geld nicht einziehen. Liegt Ihr Nettoeinkommen über dieser Grenze, dürfen Sie sogar mehr behalten.
Wie lange dauert es bis die Restschuldbefreiung rechtskräftig wird : Am letzten Tag des Insolvenzverfahrens erteilt Ihnen das Insolvenzgericht in der Regel die Restschuldbefreiung. Das ist für gewöhnlich drei Jahre nach Beginn der Wohlverhaltensphase der Fall. In der Regel werden Sie darüber schriftlich informiert. Rechtskräftig wird der Beschluss des Gerichts zwei Wochen später.
Wie läuft die Wohlverhaltensphase ab
Danach schließt sich die sogenannte "Wohlverhaltensphase" an, die zusammen mit dem Insolvenzverfahren regelmäßig 3 Jahre dauert. Während dieser Zeit müssen Sie als Schuldner das pfändbare Einkommen an einen Treuhänder abtreten. Dieser verteilt die eingezogenen Beträge an seine Gläubiger.
Wird nach der Wohlverhaltensphase gepfändet : In der Wohlverhaltensphase ist der pfändbare Teil des Einkommens immer noch pfändbar. Steuererstattung erhält der Schuldner für den Zeitraum ab der Wohlverhaltensperiode wieder zu 100 % und Erbschaften sind nur noch zu 50 % pfändbar.
Das Insolvenzgericht entscheidet über die Restschuldbefreiung nach Ende der Abtretungs- frist. Diese beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und endet 3 Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw.
- Privates Insolvenzverfahren: Die Wohlverhaltensphase dauert drei Jahre.
- Während der Wohlverhaltensphase müssen Schuldner ihr pfändbares Einkommen abgeben.
- Ein Umzug während der Wohlverhaltensphase muss dem Treuhänder gemeldet werden.
- Ende der Privatinsolvenz: Auf die Wohlverhaltensphase folgt die Restschuldbefreiung.
Kann man die Wohlverhaltensphase verkürzen
Wenn der Schuldner in der Lage ist, 35 % der Forderungssumme sowie die Verfahrenskosten abzubezahlen, wird die Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre verkürzt. Die Wohlverhaltensphase kann auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn der Schuldner zumindest die Verfahrenskosten abbezahlen kann.In dem Schlusstermin wird die Schlussrechnung erörtert. Der Insolvenzverwalter berichtet über die Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Sodann erfolgt die Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger. Nach Vollzug der Schlussverteilung erfolgt durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.In der Wohlverhaltensphase ist der pfändbare Teil des Einkommens immer noch pfändbar. Steuererstattung erhält der Schuldner für den Zeitraum ab der Wohlverhaltensperiode wieder zu 100 % und Erbschaften sind nur noch zu 50 % pfändbar.
Was passiert nach Ablauf der Wohlverhaltensphase Wenn der Schuldner allen Obliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt, erwartet ihn am Ende der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung. Das heißt er ist nach der erfolgreichen Beendung der Phase komplett von seinen Schulden befreit!
Wie lange dauert der Bescheid über die Restschuldbefreiung : Dauer des Insolvenzverfahrens: Restschuldbefreiung regulär schon nach drei Jahren. Bis zur Restschuldbefreiung dauert es 3 Jahre. Die bis zur Restschuldbefreiung abzuwartende Dauer entspricht der Dauer der sogenannten Wohlverhaltensphase ab. Diese beginnt, wenn das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet.
Wann ist der Schlusstermin bei der Privatinsolvenz : Im eröffneten Insolvenzverfahren finden folgende Termine statt: Frühestens 6 Wochen und nicht später als 3 Monate nach dem Eröffnungsbeschluss findet der Berichtstermin, zugleich erste Gläubigerversammlung statt. Der Insolvenzverwalter berichtet in dem Termin über den Verlauf des Insolvenzverfahrens.
Wann beginnt die wohlverhaltensperiode in der Privatinsolvenz
Beginn und Dauer der Wohlverhaltensphase
Bei natürlichen Personen schließt sich die Wohlverhaltensphase oder Wohlverhaltensperiode an. Sie beginnt mit dem Abschluss des Insolvenzverfahrens, rechnerisch jedoch ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dauert sechs Jahre an.
In der Wohlverhaltensphase ist der pfändbare Teil des Einkommens immer noch pfändbar. Steuererstattung erhält der Schuldner für den Zeitraum ab der Wohlverhaltensperiode wieder zu 100 % und Erbschaften sind nur noch zu 50 % pfändbar.