Der LEI bzw. referenzierte Daten müssen jedoch jährlich revalidiert und verlängert werden, damit der LEI für ein weiteres Jahr seine Gültigkeit behält. Sie können den genauen Zeitpunkt der nächsten Verlängerung Ihres LEI im LEIReg-Portal unter MEINE DATEN bzw. LEIs/Datenverwaltung einsehen.Nach der erfolgreichen jährlichen Prüfung Ihrer LEI Daten wird Ihr LEI verlängert und behält den aktiven und aktuellen Status für ein weiteres Jahr bei.Für den Abruf oder Download von LEI Informationen werden keine Kosten erhoben.
Wie bekomme ich eine LEI : Wer eine LEI-Nummer beantragen möchte, kann sich dafür an eine Local Operating Unit (LOU) wenden, die von der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) zur Vergabe zugelassen ist.
Was passiert wenn die LEI nicht verlängert wird
Wird die LEI-Verlängerung versäumt, bleibt der LEI zwar bestehen, wechselt aber von seinem Status „Issued“ (LEI ist gültig und erfüllt alle Auflagen) in den Status „Lapsed“ (LEI erfüllt nicht mehr die rechtlichen Auflagen). Wird der LEI also nicht verlängert, können keine Finanzgeschäfte mehr getätigt werden.
Wann ist eine LEI notwendig : Wenn Sie also ein Unternehmen haben, das mit Wertpapieren handelt – sowohl auf lokaler als auch auf globaler Ebene – benötigen Sie einen LEI-Code. Die Anzahl oder der Wert der gehandelten Wertpapiere ist unerheblich.
Wer benötigt einen LEI Code Rechtsträger sind LEI Code pflichtig. Als Rechtsträger gelten nach dem Standard ISO 17442:2012 alle Rechtsformen, die rechtlich oder wirtschaftlich verantwortlich für die Durchführung einer Finanztransaktion sind oder die nach der für sie massgeblichen Rechtsordnung rechtsfähig sind.
Die Vergabe von LEIs erfolgt durch sogenannte Local Operating Units (LOUs). Für die Vergabe eines LEI und die notwendige jährliche Erneuerung seiner Nutzung fallen Gebühren an, die den Geschäftsbedingungen des jeweiligen LOU zu entnehmen sind.
Wer vergibt die LEI
Wer vergibt den LEI Der LEI wird einem föderalen Prinzip folgend durch lokale Institutionen (sog. Local Operating Units, LOUs) vergeben. WM Datenservice übernimmt als LOU die LEI-Vergabe seit April 2013.Bei meldepflichtigen Geschäften gemäß Artikel 26 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR ) ist seit dem 3. Januar 2018 ein aktiver Legal Entity Identifier ( LEI ) zur Identifizierung des Meldepflichtigen sowie dessen Kunden erforderlich.Eine LEI-Verlängerung ist eine jährliche Aktualisierung der Registrierungsdaten, die bezüglich der juristischen Person in der GLEIF-Datenbank abgespeichert sind. Diese Daten müssen mindestens einmal jährlich aktualisiert werden.
Transaktionen müssen fortan an die zuständige Aufsichtsbehörde berichtet werden und können über den LEI eindeutig zugeordnet werden. Ohne den LEI kann IB keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte mehr für Sie ausführen.
Ist die LEI verpflichtend : Ab dem 3. Januar 2018 ist der LEI – legal entity identifier- für Teilnehmer des Finanzmarktes die Wertpapiergeschäfte tätigen verpflichtend. Das betrifft Unternehmen, aber auch Kommunen, Vereine oder auch Stiftungen.
Warum LEI beantragen : Die mit dem Legal Entity Identifier geschaffene Transparenz soll Geldflüsse auf den Finanzmärkten erkennbar machen, denn der LEI zeigt an, wer hinter einem Unternehmen und damit einer oder vielen Transaktionen steckt und welche Verflechtungen es zwischen welchen Unternehmen gibt.
Wer ist nicht LEI pflichtig
Nicht LEI-Code-fähig und somit nicht LEI-Code-pflichtig sind natürliche Personen und rechtlich unselbstständige Entitäten.
Wer benötigt eine LEI-Nummer Alle juristischen Personen, die der MiFID II unterliegen und Finanztransaktionen mit Finanzinstrumenten (wie Aktien, Anleihen, Swaps, Futures usw.) durchführen möchten, benötigen eine LEI-Nummer. Die meisten Banken oder Wertpapierfirmen gestatten Ihnen nicht, ohne LEI zu handeln.Der LEI -Code ist eine zwanzigstellige alphanumerische Unternehmenskennung, die als internationaler Standard für Unternehmen des Finanzmarkts etabliert wird. Jeder LEI -Code wird einmalig vergeben und ermöglicht eine weltweite Zuordnung zu einem konkreten Unternehmen.
Wer braucht keine LEI : 1 MiFIR: Begleitende Verordnung zur Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II). Natürliche Personen, Gütergemeinschaften, Erben- gemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bruchteilsgemeinschaften können keinen LEI beantragen.