Die Familienhilfe findet in den Wohnungen der betroffenen Familien statt und umfasst zwischen 10 und 20 Stunden über eine Woche verteilt. Die Dauer der Familienhilfe wird zumeist für ein bis zwei Jahre festgelegt.Die sozialpädagogische Fachkraft kommt meist in die Wohnung der Familie und unterstützt ganz konkret bei alltäglichen Problemen, bei Erziehungsschwierigkeiten und beim Umgang mit Ämtern und Behörden. Auch aktuelle Krisen oder Konflikte, z.B. mit dem Partner oder den Großeltern, werden gemeinsam bearbeitet.Pkt. 5.2 Mitwirkung / Hilfeplan) festgestellt, dass die definierten Ziele nicht erreicht werden können und keine Veränderungen in der Familie mehr möglich sind, dann ist eine Sozialpädagogische Familienhilfe nicht mehr die geeignete Hilfeart. Diese ist dann zu beenden.
Warum bekommt man eine Familienhilfe : eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der Eltern, widersprüchliches inkonsequentes Erziehungsverhalten, Symptome wie Vernachlässigung, Verwahrlosung, Misshandlung von Kindern, Bindungsstörungen. Kindeswohlgefährdung überprüfen und/oder abwenden.
Wie oft kann eine Familienhilfe kommen
Wie oft die Familienhilfe zur betreuten Familie nach Hause kommt, wird individuell vereinbart. Ist intensive Unterstützung nötig, können Familienhelfer*innen mehrmals pro Woche oder sogar täglich zu Besuch kommen. Geht es eher um Beratung, reichen vielleicht auch wöchentliche oder sogar nur monatliche Besuche.
Was macht die Familienhilfe vom Jugendamt : Die sozialpädagogische Fachkraft sucht die Familie in ihrer häuslichen Umgebung auf und versucht Schritt für Schritt in enger Zusammenarbeit mit ihr, Probleme in der Kindererziehung, der alltäglichen Lebensbewältigung, im Umgang mit Ämtern oder misslingende innerfamiliäre Beziehungen aufzuarbeiten und zu modifizieren.
Beratung und Begleitung Ihres Kindes bei der Freizeitgestaltung. Beratung und Entwicklung von Perspektiven, wie bei Fragen zur Ausbildung, Identitätsfindung und Ablösung vom Elternhaus. Stärkung der Geschwisterkinder im Familiengefüge. Vermittlung zu Dienstleistungen im Stadtteil.
Der Widerspruch eines personensorgeberechtigten Elternteils reicht aus. Widersprechen die Eltern nicht, hat das Jugendamt nach § 42 Abs. 3 Satz 5 SGB VIII ein Hilfeplanverfahren einzuleiten.
Ist eine Familienhilfe Pflicht
Kann das Jugendamt Eltern verpflichten, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen Es gibt keine Pflicht, Hilfen anzunehmen. Das Jugendamt kann die Eltern oder die jungen Volljährigen nicht zur Annahme der Hilfe verpflichten. Ob jemand eine Hilfe nutzen möchte, entscheidet jede:r selbst.