Wie schreibe ich eine Stornorechnung?
Eine Stornorechnung wird hingegen immer über den Gesamtbetrag der Originalrechnung ausgestellt und negiert (neutralisiert) diese. Sie wird als negative Rechnung gesehen und ergibt in Summe mit der Ursprungsrechnung immer Null.Stornorechnung schreiben: Wie storniere ich Rechnungen

  1. Name und Anschrift des rechnungsstellenden Unternehmens sowie des Leistungsempfängers.
  2. Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und (negativer) Betrag der fehlerhaften Originalrechnung.
  3. Steuernummer oder UStID-Nr. des leistenden Unternehmens.
  4. Datum und Unterschrift.

Inhalte & gesetzliche Vorgaben einer Stornorechnung

  1. Name und Anschrift des Rechnungserstellers.
  2. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers.
  3. deine Steuernummer oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  4. das Ausstellungsdatum der Korrekturrechnung.
  5. eine fortlaufende und nur einmal vergebene Rechnungsnummer.

Wie muss eine berichtigte Rechnung aussehen : Das Berichtigungsdokument muss eindeutig der Rechnung zugewiesen werden können. Deshalb müssen darin ein Verweis auf das Rechnungsdatum und die Rechnungsnummer enthalten sein. Dazu kommen die berichtigten Fehler und Name sowie Adresse des oder der Rechnungssteller:in.

Was muss ich bei einer Stornorechnung beachten

Für die Stornorechnung gilt genau wie für die Originalrechnung eine Aufbewahrungsfrist. Sofern die Originalrechnung fehlerhaft ausgestellt wurde und korrigiert werden muss, erstellt man eine Stornorechnung (als Kopie der Originalrechnung) und eine vollständig neue Rechnung für den Empfänger.

Welche Rechnungsnummer hat eine Stornorechnung : In einer Storno-Rechnung wird Bezug zu der korrigierten Rechnung genommen. Diese sollte mit ihrer Rechnungsnummer und dem Rechnungsdatum angeführt werden. Außerdem wird eine Storno-Rechnung in der Buchhaltung grundsätzlich als neue Rechnungsnummer angelegt.

Diese muss als „Stornorechnung“ oder „Korrekturrechnung“ gekennzeichnet sein und eindeutig auf die zu stornierende Rechnung Bezug nehmen. Sie darf nicht als „Gutschrift“ bezeichnet werden. Fehler bei der Rechnungsstellung lassen sich am besten mit einer Abrechnungssoftware vermeiden.

Eine Rechnungskorrektur neutralisiert Teile der ursprünglichen Rechnung. Eine Stornorechnung muss sich immer auf eine bestehende Rechnung beziehen. Dabei muss die Rechnungsnummer sowie das Ausstellungsdatum auf der Rechnungskorrektur angegeben werden.

Wann Stornorechnung und wann Korrekturrechnung

Eines ist klar: Nicht immer ist eine Rechnungskorrektur möglich. Damit die Stornorechnung zulässig ist, muss einer der folgenden Punkte eintreffen. In der Rechnung muss eine Angabe fehlen oder falsch sein. Die Korrektur kann nur durch Stornierung und Neuausstellung der ursprünglichen Rechnung erfolgen.Bei einer Stornorechnung wird eine neue Rechnung erstellt, die eine neue Rechnungsnummer bekommt. Die ursprüngliche Rechnung wird damit ungültig und kann vom Empfänger ignoriert werden. Früher wurden Stornorechnungen auch als Gutschrift bezeichnet.Der Storno-Fibu-Buchungssatz wird mit dem Datum der ursprünglichen Rechnung erstellt (Rechnungsdatum oder Belegdatum). Achtung: Wenn der FIBU-Buchungssatz der ursprünglichen Rechnung noch nicht übergeben wurde, wird der FIBU-Buchungssatz der ursprünglichen Rechnung gelöscht.

Die Rechnungskorrektur, auch Storno- oder Korrekturrechnung genannt, ist ausschließlich eine Gutschrift im kaufmännischen Sinn. Dabei korrigiert das leistende Unternehmen eine bestehende Rechnung und erstattet den Rechnungsbetrag (oder einen Teil davon) zurück.

Warum Stornorechnung und nicht Gutschrift : Hat man eine fehlerhafte Rechnung ausgestellt, ist das Erstellen einer Stornorechnung erforderlich. Eine Gutschrift ist in diesem Fall nicht die richtige Wahl. Bei einer Stornorechnung wird eine neue Rechnung erstellt, die eine neue Rechnungsnummer bekommt.

Wie schreibe ich eine korrigierte Rechnung : Dieses Schreiben enthält 3 Punkte:

  1. Bezeichnung der falschen Rechnung mit Rechnungsnummer.
  2. Aufzählung der Fehler in der betreffenden Rechnung.
  3. Anforderung einer Stornorechnung für die fehlerhafte Rechnung.
  4. Anforderung einer korrekten Rechnung gemäß Umsatzsteuergesetz (§§ 14 und 14a UStG)