Daher ist es grundsätzlich nicht zu empfehlen, auf den Anhörungsbogen gar nicht zu reagieren. Nach § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist man verpflichtet, Angaben zu seiner Person zu machen und den Bogen innerhalb der gesetzten Frist – zumeist 1 Woche – zurückzuschicken.Nach dem Anhörungsbogen kommt im Bußgeldverfahren der Bußgeldbescheid. Erst dieser teilt Ihnen die Sanktion mit, die Ihnen wegen der Ordnungswidrigkeit droht. Dies kann ein Bußgeld sein, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot.Betroffene sind nicht verpflichtet, einen Anhörungsbogen auszufüllen oder den Anhörungsbogen zu beantworten. Das Recht zu Schweigen bezieht sich jedoch nur auf den eigentlichen Tatvorwurf. Personenbezogene Daten dagegen müssen ausgefüllt werden, beispielsweise: Name der fahrzeugführenden Person.
Warum anhörungsbogen statt Bußgeldbescheid : Warum gibt es den Anhörungsbogen Wird jemandem eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Sache zu äußern. Im Bußgeldverfahren geschieht das vor dem Erlass des Bußgeldbescheids durch die Zusendung des Anhörungsbogens an den mutmaßlich Betroffenen.
Sollte man eine Ordnungswidrigkeit zugeben
Sollte man eine Ordnungswidrigkeit zugeben Sie müssen in einem Anhörungsbogen den Verstoß nicht zugeben. Auch wenn ein anderer Fahrer mit Ihrem Kfz gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen hat, müssen Sie dazu keine Stellung nehmen.
Sollte man einen Verstoß zugeben : Grundsätzlich sollten Sie im Anhörungsbogen den Verstoß nur dann zugeben, wenn sie ihn auch wirklich begangen haben. Doch selbst in diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Hier besteht ein Aussageverweigerungsrecht, von dem Betroffene in jedem Fall Gebrauch machen können.
Anhörungsbogen nicht zurückgeschickt: keine Ahndung möglich
Der Anhörungsbogen ist lediglich eine freiwillige Möglichkeit, sich zu einem vorgeworfenen Verkehrsverstoß zu äußern. Daher kann das Ignorieren des Anhörungsbogens nicht geahndet werden.
Der Anhörungsbogen enthält alle wichtigen Informationen zum Tatbestand. Das können sein: Zeit und Ort des Verstoßes und um welchen Verstoß es sich handelt. Aber auch wie viel Sie zu schnell gefahren sind und wo die Polizei Sie geblitzt hat oder, wo beispielsweise der Unfall in dem Zusammenhang passiert ist.
Wird der Verstoß zugegeben ja oder nein
Muss ich den Verstoß, der mir vorgeworfen wird, zugeben Nein. Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich selbst zu belasten.Ignorieren Sie den Zeugenfragebogen, müssen Sie unter Umständen mit einer persönlichen Befragung durch die Polizei rechnen. Kann mangels Ihrer Angabe des Fahrzeugführers dieser nicht ermittelt werden, kann Ihnen die Behörde ein Fahrtenbuch aufbrummen.Der Anhörungsbogen enthält alle wichtigen Informationen zum Tatbestand. Das können sein: Zeit und Ort des Verstoßes und um welchen Verstoß es sich handelt. Aber auch wie viel Sie zu schnell gefahren sind und wo die Polizei Sie geblitzt hat oder, wo beispielsweise der Unfall in dem Zusammenhang passiert ist.
Pflichtangaben darauf sind lediglich die Angaben zu Ihrer Person. Angaben zur Sache können Sie immer verweigern, da Sie sich in diesem Fall nicht selbst beschuldigen müssen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Auch Angaben zum Täter, wenn nicht Sie die Verkehrswidrigkeit begangen haben, sind freiwillig.
Was schreibt man in einen anhörungsbogen : So müssen Sie Angaben zum Fahrzeugführer machen, der den Verkehrsverstoß begangen hat. Name, Adresse, Geburtsort und Staatsangehörigkeit sind Pflichtangaben, die im Anhörungsbogen gemacht werden müssen. Wurde der Bogen bereits maschinell vorausgefüllt, müssen falsche Personenangaben von Ihnen korrigiert werden.