Wird der lehrlingsgehalt voll auf den Unterhalt angerechnet?
Vergütung während der Ausbildung

Während der Ausbildung bekommen Azubis meist gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr eine Vergütung. Diese Vergütung wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet – zumindest teilweise. Sind die Eltern beide unterhaltspflichtig, wird die Ausbildungsvergütung bei jedem zur Hälfte angerechnet.Wie berechnet man den Unterhalt für ein Kind in der Ausbildung Von der Ausbildungsvergütung des Kindes werden 90 € ausbildungsbedingter Mehrbedarf abgezogen. Bezieht ein Kind bspw. 550 € Ausbildungsvergütung, ergibt das 460 € anrechnungsfähiges Einkommen.Kindesunterhalt: Wird Einkommen des Kindes auf den Unterhalt angerechnet Taschengeld, Einnahmen aus Ferienjobs oder Geldgeschenke von Verwandten werden auf den Unterhalt nicht angerechnet. Ein minderjähriges schulpflichtiges Kind ist auch nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet.

Wie hoch ist der Unterhalt während der Ausbildung : Berechnung des Unterhalts volljähriger Kinder in Ausbildung oder im Studium

Nettoeinkommen des/der Unter-haltspflichtigen in € Unterhalts-anspruch ab 18 Jahren
1 bis 2.100 689
2 2.101 – 2.500 724
3 2.501 – 2.900 758
4 2.901 – 3.300 793

Was ändert sich am Unterhalt wenn das Kind eine Ausbildung macht

Wohnt das Kind in einer eigenen Wohnung und absolviert eine Berufsausbildung oder ein Studium, gibt es einen festen Bedarfssatz, der unabhängig vom Einkommen der Eltern besteht. So hat das Kind in der Regel Anspruch auf 930 € im Monat (Düsseldorfer Tabelle, Anmerkung 7, Stand 1.1.2023).

Ist der Vater während der Ausbildung unterhaltspflichtig : Für den Unterhalt in der Ausbildung kommt es darauf an, ob das Kind sein Leben bereits finanziell eigenständig bestreiten kann oder nicht. Bei volljährigen Kindern nimmt man grundsätzlich die Fähigkeit zum eigenständigen Bestreiten des Lebensunterhaltes an, es sei denn, es befindet sich in der Ausbildung.

Beim Unterhalt für die Ausbildung wird ein Selbstbehalt berücksichtigt. Besitzen Kinder eigenes Vermögen oder bekommen sie BAföG, Kindergeld oder eine Ausbildungsvergütung, müssen sie dieses Geld für ihren Lebensunterhalt einsetzen. Die Unterhaltspflicht der Eltern reduziert sich.

So hat das Kind in der Regel Anspruch auf 930 € im Monat (Düsseldorfer Tabelle, Anmerkung 7, Stand 1.1.2023). In dem Betrag sind 410 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung enthalten.