Wo sind Himmelslaternen noch erlaubt?
Wo darf man Himmelslaternen steigen lassen Grundsätzlich ist ein Aufstieg nicht in Waldgebieten und in der Nähe von Flugplätzen erlaubt.Traditionell soll das Freilassen von Himmelslaternen böse Geister vertreiben und Glück bringen. Die Tradition ist in Japan gerade im Sommer besonders beliebt.Seit 2009 sind Himmelslaternen in den meisten Bundesländern aus Brandschutzgründen generell verboten oder nur unter strengen Richtlinien erlaubt. Eine Erlaubnis wird nur selten erteilt. Möchten Sie Himmelslaternen steigen lassen, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt.

Sind chinesische Laternen erlaubt : Die Rechtslage ist für Käufer paradox: Himmelslaternen dürfen zwar in Deutschland verkauft und erworben werden. Sie dann aber entflammt gen Himmel steigen zu lassen, ist bundesweit – abgesehen von seltenen, behördlich genehmigten Ausnahmen – gesetzlich strikt verboten.

Wo sind Himmelslaternen erlaubt Europa

Die Verwendung von Himmelslaternen ist in den Niederlanden erlaubt, wenn sie den technischen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Himmelslaternen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen vom Handel in den Niederlanden nicht vertrieben werden.

Sind fliegende Laternen in Deutschland erlaubt : DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Der Aufstieg von Himmelslaternen ist in Deutschland aus Brandschutzgründen verboten. Dieses Verbot gilt grundsätzlich für alle Bundesländer. In Hamburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen sind theoretisch Ausnahmegenehmigungen möglich, die jedoch selten erteilt werden.

In vielen Ländern sind Himmelslaternen verboten, dazu gehören: Argentinien, Österreich, Australien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Deutschland, Neuseeland und Spanien.

Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Deutschland nicht mehr verkauft werden. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Das Verkaufsverbot geht zurück auf einen Brand im Krefelder Zoo in Nordrhein-Westfalen Ende 2019.

Sind Himmelslaternen in Frankreich erlaubt

Der Gebrauch von Himmelslaternen im europäischen Ausland (außerhalb von Deutschlands) ist teilweise noch erlaubt. Himmelslaternen sind ohne vorherige Bewilligung des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) zulässig und kann unter Berücksichtigung dieser Sicherheitshinweise an 365 Tagen im Jahr eingesetzt werden.