Die UE EUR-MED ist – statt der "normalen" UE – zwingend dann zu verwenden, wenn Waren ihren Ursprung durch die Kumulierung nach dem Regionalen Übereinkommen bzw. die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung erworben haben.Die Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 ist ein förmlicher Präferenznachweis und nur erforderlich für den Warenverkehr mit Staaten, mit denen die EU Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen abgeschlossen hat sowie mit Staaten und Gebieten, die mit der EU assoziiert sind.3.2 Tabellarische Darstellung
Ländergruppe, Land oder Gebiet* | einseitig/ gegenseitig | Präferenznachweis |
---|---|---|
Algerien Marokko Tunesien | <> | EzU, EUR.1/EUR-MED oder EA |
Ceuta und Mellila | <> | EzU, EUR.1 oder EA |
Färöer | <> | EzU, EUR.1/EUR-MED oder EA |
Chile | <> | EzU, EUR.1 oder EA |
Was ist der Unterschied zwischen EUR 1 und EUR-Med : 1 und EUR-MED. In den meisten Freihandelsabkommen wird als Präferenznachweis die EUR. 1 verwendet. Wird Ware, die ihren Präferenzursprung durch Kumulierung erlangt hat, in ein Land der Pan-Euro-Med-Freihandelszone exportiert, bedarf es der Ausstellung einer EUR-MED, eines speziellen Präferenznachweises.
Welche Länder haben ein Präferenzabkommen
Interimsabkommen mit den mittel- und osteuropäischen Ländern Ungarn, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei sowie Slowenien und Bulgarien. Das wichtigste Präferenzabkommen hat die EU mit den EFTA Staaten geschlossen. Aktuell gehören dazu Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.
Für welche Länder gilt der ermächtigte Ausführer : Vereinfachung: Ermächtigter Ausführer
verwenden (gilt nur für den Warenverkehr EU-Türkei).
1 Dokument handelt es sich um die Warenverkehrsbescheinigung (WVB) EUR. 1, die im internationalen Warenverkehr als präferenzieller Warenursprung dient und als Ursprungsnachweis anerkannt wird. Mit dem EUR. 1 Dokument können bestimmte Waren zollfrei oder mit ermäßigten Zollgebühren in ein Land eingeführt werden.
Interimsabkommen mit den mittel- und osteuropäischen Ländern Ungarn, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei sowie Slowenien und Bulgarien. Das wichtigste Präferenzabkommen hat die EU mit den EFTA Staaten geschlossen. Aktuell gehören dazu Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.
Für welche Länder gilt der ermächtigter Ausführer
Vereinfachung: Ermächtigter Ausführer
verwenden (gilt nur für den Warenverkehr EU-Türkei).Zwischen der Schweiz und Ägypten gilt ein Pan-Euro-Med-Abkommen. Insofern bestehen zwischen allen beteiligten Ländern Abkommen mit gleichlautenden Ursprungsregeln. Die Herstellung der Hemden stellt mehr als eine Minimalbehandlung dar, somit erwerben die Hemden den präferenziellen Ursprung der Europäischen Union.Liste der Nicht-EU-Länder
LAND | REGELUNG |
---|---|
AUSTRALIEN | Keine Präferenzabkommen |
ASERBAIDSCHAN | Keine Präferenzabkommen |
BAHAMAS | AKP (CARIFORUM-EU WPA) |
BAHRAIN | Keine Präferenzabkommen |
Für den Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum, EWR, (das heißt auf der Grundlage des EWR-Abkommens) können dessen Mitgliedstaaten Liechtenstein, Norwegen und Island zusammengefasst mit "EWR" ("EEA") und/oder einzeln aufgeführt werden. Der Wortlaut von Lieferantenerklärungen ist verbindlich vorgegeben.
Wann ist eine Ware EU Ursprung : Die Ursprungsregeln bestimmen den Ursprung von Waren, d. h. nicht den Ort, von dem aus sie versandt wurden, sondern den Ort, an dem sie erzeugt oder hergestellt wurden. Einfach ausgedrückt ist der „Ursprung“ die „wirtschaftliche Staatszugehörigkeit“ der gehandelten Waren.
Wann wird ein EUR 1 ausgestellt : Die EUR. 1 wird immer bei Ländern benötigt, mit denen ein zweiseitiges Abkommen mit der EG geschlossen wurde. Der Präferenznachweis findet dann sowohl bei Import als auch Export Anwendung.
Was ist der Unterschied zwischen EUR 1 und Ursprungszeugnis
Ursprungszeugnis (UZ)
UZ werden im Gegensatz zur EUR. 1 nicht von Zollbehörden beglaubigt, sondern – auf Antrag des Exporteurs – von den jeweils örtlich zuständigen Handelskammern ausgestellt. Es sind dabei die jeweiligen Bestimmungen des Bestimmungslandes zu beachten.
Paneuropa-Mittelmeer-Präferenzzone (Pan-Euro-Med). Diese besteht aus der EU, den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz), den Unterzeichnerstaaten der Barcelona-Erklärung (Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, palästinensische Gebiete) sowie den Färöer-Inseln.Nichtpräferenzieller Ursprung: grundsätzlich beides möglich
Der Ursprung des jeweiligen Mitgliedsstaats ist immer möglich. Für Ursprungszeugnisse gilt: Wenn der Ursprung eines EU-Mitgliedsstaats genannt wird, wird diese Angabe mit dem Zusatz “(Europäische Union)” ergänzt.
Welche Länder haben ein präferenzabkommen : Interimsabkommen mit den mittel- und osteuropäischen Ländern Ungarn, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei sowie Slowenien und Bulgarien. Das wichtigste Präferenzabkommen hat die EU mit den EFTA Staaten geschlossen. Aktuell gehören dazu Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.