Antwort Wer zahlt Fenster Gemeinschaftseigentum? Weitere Antworten – Wer zahlt Fenster in Eigentümergemeinschaft
Der Austausch betrifft regelmäßig das Fenster als solches, welches zum Gemeinschaftseigentum zählt. Daher wird die Kostentragung auch grundsätzlich von der WEG gemeinschaftlich übernommen: Alle Eigentümer zahlen.Wie bereits oben dargelegt, zählen Außenfenster nach §5 Abs. 2 WEG zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Sind die Fenster fälschlicherweise in der Gemeinschaftsordnung dem Sondereigentum zugeordnet, so kann dies in eine Kostentragungsregel […]